Köln/Auckland, 22. Januar 2013: Der vom deutsch-neuseeländischen Internet-Unternehmer Kim „Dotcom“ Schmitz nun gestartete neue Datendienst „MEGA“ ist nicht so rechtlich unanfechtbar wie von Schmitz behauptet. Dieses Ansicht vertritt der auf Internetrecht spezialisierte Kölner Anwalt Christian Solmecke. „MEGA ist keine grundsätzlich legale Version von Megaupload“, meint er. Die eingesetzte Datenverschlüsselung erschwere es zwar, Urheberrechtsverletzungen zu identifizieren. „Legal ist die Plattform deshalb aber noch lange nicht“, betonte Solmecke. „Entscheidend wird sein, was die Nutzer daraus machen.“ Schmitz war unter anderem durch die Datentausch-Plattform „Megaupload“ in die Schlagzeilen gekommen, weil diese im hohen Maße von den Nutzern dafür verwendet wurde, dort illegale Kopien von Filmen und anderen urheberrechtsgeschützten Inhalten abzulegen und im Netz zu verbreiten. Verschlüsselung soll Probleme mit Rechteihabern umgehen Nach der Schließung von Megaupload wegen Urheberrechtsverletzungen hatte Schmitz vor wenigen Tagen MEGA gestartet. Dabei handelt es sich um einen Cloud-Speicherdienst, in dem Daten nur verschlüsselt hochgeladen werden dürfen. Die Schlüssel dürfen zwar Bekannten und Verwandten weitergegeben werden, was de facto auf die Möglichkeit hinaus läuft, private Kopien zum Beispiel von Filmen einem engen Kreis zugänglich zu …
Der Beitrag Anwalt: Neue Dateiplattform MEGA rechtlich nicht wasserdicht erschien zuerst auf Oiger.